Schulordnung

I          Verhalten der am Schulleben Beteiligten

 

Eine Voraussetzung für friedliches und ungestörtes Miteinander ist die Beachtung folgender Umgangs- und Organisationsformen:

 

  1. Wir sind freundlich, hilfsbereit und höflich.
  2. Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Streitigkeiten werden ohne Gewalt beigelegt.
    Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln verboten. Nach dem Waffenerlass ist das Mitbringen von Waffen, Reizgas, Feuerwerkskörpern, Laserpointern und ähnlichen Gegenständen untersagt. Störende Bekleidung und Gegenstände, die geeignet sind, den Unterricht oder den Schulfrieden zu gefährden, können von den unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkräften untersagt werden. Den Schulfrieden gefährdende Gegenstände können von den Lehrkräften eingezogen werden. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung des Berechtigten. Dies gilt nicht für gefährliche Gegenstände wie die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände, Drogen und drogenähnliche Substanzen.
  1. Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, dem Anlass und der Aufgabe der Schule angemessene Kleidung zu tragen.
  2. Auf dem Schulgelände der Herschelschule werden Smartphones und andere digitale Endgeräte nicht sichtbar und ausgeschaltet aufbewahrt. Eine Ausnahme bilden dienstlich genutzte digitale Endgeräte. Schüler*innen der Qualifikationsphase dürfen in Freistunden ihr Smartphone und andere digitale Endgeräte zum schulischen Arbeiten im Oberstufenraum nutzen. Details können der „Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte an der Herschelschule“ entnommen werden.

 

II        Verhalten im Unterricht

 

Arbeiten und Lernen stehen im Mittelpunkt; beides sollte uns allen Freude machen. Ein geregelter Ablauf und gegenseitige Rücksichtnahme sind wichtige Hilfen für erfolgreichen Unterricht. 

  1. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich.
  2. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Raum anwesend, meldet dies die Klassensprecherin / der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler/innen an ihren Unterrichtstischen und haben das Arbeitsmaterial für die folgende Stunde bereitgelegt.
  4. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen jeglicher Art vermieden werden.
  5. Bei Arbeiten und Klausuren werden Handys beim Lehrer abgegeben.
  6. Für jede versäumte Unterrichtsstunde ist eine Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler erforderlich. Bereits am ersten Tag der Abwesenheit muss eine telefonische Information des Sekretariats der Herschelschule erfolgen.
  7. Anträge auf Unterrichtsbefreiung müssen spätestens drei Wochen vorher bei der Schulleiterin gestellt werden bzw. bei Befreiung für einen Tag, der nicht unmittelbar mit Ferien verbunden ist, bei den Klassenlehrer/innen bzw. Tutor/innen.

 

III       Verhalten in unterrichtsfreier Zeit

Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet. Schüler und Schülerinnen der Oberstufe dürfen Freistunden auch außerhalb des Schulgeländes verbringen. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes führt zu Versicherungslücken. Am Ende des individuellen Schultags müssen Schulgebäude und Schulgelände verlassen werden.

  1. Zur Vermeidung von Unfällen sind Aktivitäten wie Rennen im Gebäude, Werfen mit Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen, Skateboardfahren u.ä. zu unterlassen. Als Freiraum für Ballspiele steht der Pausenhof zur Verfügung.
  2. Alle haben ein Anrecht auf die großen Pausen, deswegen sind die Lehrerzimmer Ruhezonen der Lehrkräfte. Nach Terminvereinbarung oder generell fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sind die Lehrkräfte vor dem Lehrerzimmer zu sprechen.
  3. Die Aufenthaltsmöglichkeiten in den Pausen sind für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13 der Schulhof, das „Affenhaus“, die Pausenhalle und der Freizeitbereich. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 halten sich auf dem Schulhof oder im Freizeitbereich auf.
  4. Die Sterne dürfen nur zum Unterricht betreten werden. Eine Ausnahme bilden die Toiletten im Nordstern, die während der Pausen benutzt werden dürfen.
  5. Wir alle sind für Ordnung und Sauberkeit in den Räumen verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss werden im Interesse der leichteren Reinigung die Stühle auf die Tische gestellt.

 

 

IV      Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

  1. Das unachtsame Wegwerfen von Abfällen verstößt gegen den von allen geforderten Umweltschutz. Wir entsorgen unseren Müll umweltgerecht in die entsprechend gekennzeichneten Behälter. Dies ist für uns auch außerhalb der Schule selbstverständlich.
  2. Einrichtung und Ausstattung der Schule sollen für den Unterricht jederzeit verfügbar sein und müssen deshalb schonend behandelt werden.
  3. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  4. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz vor der Schule ist Lehrkräften und Angestellten erlaubt. Fahrräder werden im Fahrradkeller untergebracht.

 

V        Maßnahmenkatalog

  1. Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, auf Aufforderung einer Lehrkraft Name und Klasse zu nennen.
  2. Wer Schäden anrichtet, muss für Reparaturkosten oder Neuanschaffung aufkommen. Dazu gehört auch das Beschmieren von Tischen, Stühlen und Wänden. Wer einen Schaden feststellt, meldet ihn umgehend beim Hausmeister.
  3. Wer gegen unsere Schulordnung verstößt, muss mit folgenden Erziehungsmitteln rechnen: Gespräch zwischen Lehrer und Schüler, ggf. auch mit den Erziehungsberechtigten des Schülers oder der Schülerin.
    Konsequenzen: mündliche Belehrung und Verwarnung sowie gemeinnützige Dienste in der Schule und Wiedergutmachung. Mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfall sind folgende Ordnungsmaßnahmen:
  1. Ausschluss vom Unterricht
  2. Überweisung in eine Parallelklasse
  3. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform

 

VI      Allgemeines 

  1. Alle schulfremden Personen müssen sich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden. Ohne Anmeldung darf sich niemand auf dem Schulgelände aufhalten.
  2. Alle Schüler, Lehrer und jegliches Schulpersonal sollten sich an allgemeine Regeln, die in der Gesellschaft gültig sind, halten, auch wenn diese Regeln nicht in unserer Schulordnung stehen.
  3. Wird ein Bestandteil der Schulordnung unwirksam oder nichtig, so gelten alle anderen Bestandteile hinfort. Der unwirksame oder nichtige Teil wird durch die Gesamtkonferenz ersetzt.

 

 

 

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