Informationen für Schülerinnen und Schüler und Eltern im Sekundarbereich I und II

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab dem 22. April erhalten alle Schülerinnen und Schüler Aufgaben für das Lernen zu Hause, die erledigt werden müssen. 

Unterrichtsorganisation: 
Der Unterricht findet in geteilten Klassen bzw. Kursen an jedem zweiten Tag statt.

Am Montag, dem 11.05.2020 beginnt der Schulunterricht für den 12. Jahrgang wieder.
Der Jahrgang wird alphabetisch nach Nachnamen geordnet und in zwei gleich große Gruppen eingeteilt:

Gruppe 1: Al – Kn
Gruppe 2: Ko – Yü

Die erste Gruppe kommt in der ersten Schulwoche am Montag, Mittwoch und Freitag zur Schule, die zweite Gruppe am Dienstag und Donnerstag. In den folgenden Wochen wechseln die Gruppen jeweils die Wochentage.

Im 12. Jahrgang müssen die Schüler*innen in ihren Kursen jeweils eine Klausur schreiben oder eine Klausurersatzleistung erbringen. In der verbleibenden Unterrichtszeit ist es allerdings nicht möglich, in allen Kursen Klausuren schreiben zu lassen. Deshalb wird nur in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern (P1 – P4) jeweils eine Klausur geschrieben.

Weitere Informationen erhaltet ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, über den Messenger-Dienst und von euren Lehrerinnen und Lehrern.

Schulpflicht: 
Auch wenn von zu Hause gelernt wird, gilt die Schulpflicht. Deswegen müssen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht teilnehmen können, wie sonst auch krankgemeldet werden.

Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe laut Robert Koch-Institut angehören oder mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch weiterhin von zu Hause lernen, wenn es die Gefährdungslage durch COVID-19 erfordert. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten Unterrichtsmaterial und Aufgaben von ihren Lehrerinnen und Lehrern, die verbindlich zu erledigen sind. Eine schriftliche Erklärung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler*innen an die Klassenlehrer*innen bzw. Tutor*innen ist erforderlich. Konkrete Vorerkrankungen müssen darin nicht genannt werden.

Sprechstunde der Lehrkräfte: 
Alle Lehrerinnen und Lehrer bieten an jedem Tag eine Sprechstunde an. Die Termine sind hier zu finden. Die Klassenlehrer*innen melden sich einmal in der Woche telefonisch bei allen Schüler*innen.

Schulleitung: 
Die Schulleitung ist täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr telefonisch in der Herschelschule erreichbar.

Lernen zu Hause in den Klassen 5 bis 11:
Es gilt der Grundsatz, dass unseren Schüler*innen so eine möglichst klar strukturierte Woche entstehen soll.

  1. Insgesamt gelten die im Leitfaden des Kultusministeriums angegebenen Zeiten der Schülerarbeit pro Tag (Jahrgänge 5-8: 3 Std.; Jahrgänge 9-10: 4 Std.; Jahrgänge 11-13: 6 Std.).
  2. Die Klassenleitung leitet die Aufgaben und Materialien gesammelt bis montags 10:00 Uhr an die Schüler*innen weiter.

Lernen zu Hause in der Qualifikationsphase: 
Die Aufgaben werden von den Fachlehrer*innen direkt an die Schüler*innen übermittelt und nicht über die Tutor*innen. Es gelten ansonsten die gleichen Regelungen (Zeitpunkt, PDF-Format) wie in den Klassen 5 bis 11. 

Für die tägliche Lernzeit gilt folgender Richtwert im Sekundarbereich II: 6 Stunden. Sie können also Aufgaben, die etwa dem Umfang des Unterrichts pro Woche entsprechen, stellen.

Leistungsbewertung im Sekundarbereich I
An der Herschelschule setzen wir die Vorgaben des Leitfadens „Schule in Corona-Zeiten“ zur Leistungsbewertung wie folgt um.

  1. Es finden keine Klassenarbeiten nach Wiedereintritt in den Präsenzunterricht statt.
  2. Die Gewichtung der schriftlichen Leistung im 2. Halbjahr wird entsprechend angepasst. 
  3. Ersatzleistungen werden den Schüler*innen zur Verbesserung ihrer Noten in allen Fächern, in denen keine Arbeit mehr geschrieben wird, angeboten, z.B. Ausarbeitungen im Rahmen des Homeschoolings oder Colloquien im Präsenzunterricht.
  4. Zu den Versetzungsregelungen:
    – Im 2. Halbjahr epochal unterrichtete Fächer werden bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen nicht zur Versetzungsentscheidung herangezogen, sie können aber zum Ausgleich anderer mangelhafter oder ungenügender Leistungen herangezogen werden.
    – Die Ausgleichsregelungen werden verbindlich angewendet
    – Den Schüler*innen wird generell eine Nachprüfung in den Klassen 5 bis 9 bei zwei mangelhaften Leistungen gewährt. Hier wird eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem im 2. Halbjahr epochal unterrichteten Fach nicht mitgezählt.

Generell sind bei der Leistungsbewertung die besonderen Umstände der Schulschließungen wohlwollend zu berücksichtigen. Es sollen unseren Schüler*innen keine Nachteile durch diese Schulschließungen entstehen.

Bewertung der Leistungen in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase

  1. Die zu Hause erstellten Arbeiten können bewertet werden.
  2. In der Einführungsphase werden keine Klausuren mehr geschrieben, weil die Schüler*innen erst Ende Mai, ggf. sogar erst etwas später, wieder in die Schule kommen.
  3. In der Qualifikationsphase werden nur Klausuren in den fünf Prüfungsfächern geschrieben. Genauere Hinweise zur Organisation und zu den Terminen folgen noch.
  4. In den Fächern, in denen keine Klausur geschrieben worden ist und aus Zeitgründen auch nicht geschrieben werden kann, muss eine Ersatzleistung gem. Nr. 7.15 EB-VO-GO erbracht werden. Dies kann sein:
    – eine fachpraktische Arbeit,
    – ein Referat mit Diskussion,
    – eine Hausarbeit, die eine selbstständige Leistung erfordert und innerhalb einer von der Fachlehrkraft festzusetzenden Frist anzufertigen ist.
  5. Schüler*innen, die keine Klausur in ihren Kursen oder Klassen schreiben werden, wird die Gelegenheit gegeben, bisherige schwache mündliche Leistungen auszugleichen.
  6. In der Einführungsphase werden die Ausgleichsregelungen bei Versetzungen grundsätzlich angewendet.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir alle sind gespannt auf die neue Art des Lernens, die wir wegen der Corona-Krise ausprobieren müssen. Uns ist wichtig, dass euch keine Nachteile durch die Schulschließung entstehen, denn die Situation ist schwer genug. Ganz entscheidend ist in dieser schwierigen Zeit eines: Wir bleiben in Kontakt und wir bleiben – auch aus der Ferne – im Gespräch. 

Bleibt gesund und bleiben Sie gesund!
Eure / Ihre Ute Kamlah

Leitfaden des Kultusministeriums für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zum „Lernen zu Hause“
Leitfaden für Schülerinnen und Schüler und Eltern

Weitere FAQs sind hier einzusehen.