Schulelternrat

Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat (SER). An der Herschelschule tritt dieses Gremium mindestens zweimal, meistens sogar drei- bis viermal pro Jahr zusammen und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger.

Der Schulelternrat ist ein im Schulgesetz der Bundesländer festgelegtes Gremium, das aus seiner Mitte für zwei Jahre entweder

– den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (einen oder mehrere) oder

– seinen Vorstand wählt.

An der Herschelschule arbeitet der Vorstand des SER als Team. Die Mitglieder organisieren und leiten die Sitzungen gemeinsam, sind Ansprechpartner für die Elternvertreter und unterstützen diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Außerdem stehen sie in regelmäßigem Kontakt zur Schulleitung.

Die Mitglieder des Schulelternrates wählen für je zwei Jahre Vertreter und Stellvertreter für  – die Gesamtkonferenz,

– Fachkonferenzen,

– den Stadt- und Regionselternrat.den Mensabeirat und weitere Ausschüsse

sowie aus der gesamten Elternschaft

– die vier Elternvertreter für den Schulvorstand.

Der Schulelternrat muss vor wichtigen Entscheidungen – zum Beispiel bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule oder bei der Einführung von neuen Schulbüchern – gehört werden. Das Gremium arbeitet daran, das Lernumfeld für die Kinder stetig zu verbessern und wirkt bei der Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Schule mit.


Kontakt: ser(at)herschelschule.de

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