In diesem Beitrag finden Sie Informationen zu der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die für die Zeit nach den Osterferien gilt.
Die Selbsttestung zu Hause, die montags und mittwochs stattfinden soll, ist verpflichtend und Bedingung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung.
Wenn Sie keine Selbsttestung mit Ihrem Kind durchführen wollen, haben Sie die Möglichkeit, es vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Ihr Kind erhält dann stattdessen Materialien für zu Hause.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
Selbsttests zu Hause – Informationen für Eltern
Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause – Informationen für Eltern
Brief an die Eltern – 1.04.2021
Brief an die Eltern – 1.04.2021_einfache Sprache
Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler