Fragen zur Anmeldung

1.) Wann kann ich mein Kind an der Herschelschule anmelden und welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Offizielle Anmeldetermine: 30.05.2022 bis 03.06.2022

Weitere Informationen zur Organisation der Anmeldung folgen.

 

Für eine verbindliche Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Anmeldeformular für Jahrgang 5 (zweiseitig)
– Originalzeugnis der Grundschule (4. Klasse, 1. Halbjahr)
– ggf. Angaben zum Umgangs- und Sorgerecht (Bescheinigung „alleinige Sorgeberechtigung“  bzw. Negativnachweis (in Kopie) oder Vollmacht der gemeinsamen Sorgeberechtigten)
– ggf. Nachweis über sonderpädagogischen Förderbedarf in Kopie 

2.) Soll mein Kind bei der Anmeldung dabei sein?

Das Kind sollte bei der Anmeldung dabei sein, weil Sie gemeinsam mit Ihrem Kind überlegen sollten, welche Themenklasse Sie wählen. Eine Anmeldung ohne das Kind ist auch möglich, wenn Sie vorher abgestimmt haben, welche Themenklasse in Frage kommt. Gerne lernen wir unsere neuen Schüler*innen auch persönlich kennen!

3.) Welche Schulen kann ich als Alternativschulen angeben?

Jedes Gymnasium der Stadt Hannover kann als Alternativschule angegeben werden. Schulen anderer Schulformen (z.B. Realschulen oder Integrierte Gesamtschulen) sowie Schulen in anderen Städten (z.B. Langenhagen) können nicht angegeben werden.

4.) Muss ich wirklich Alternativschulen angeben?

Ja, denn es kann leider passieren, dass wir nicht allen Kindern einen Schulplatz bei uns anbieten können, falls wir mehr Anmeldungen verzeichnen, als wir Plätze zur Verfügung haben. Wenn dies der Fall sein sollte, würden wir versuchen, Ihrem Kind einen Platz an einem der gewünschten Alternativgymnasien zu suchen.

5.) Habe ich bessere Chancen, wenn ich mein Kind gleich am ersten Tag anmelde? 

Nein! Jede Anmeldung wird gleichbehandelt, egal ob Sie die 1. Anmeldung oder die 70. Anmeldung sind. Sie können also kommen, wann es bei Ihnen terminlich am besten passt. Egal ob am ersten Anmeldetag um 10 Uhr oder am zweiten Tag um 17 Uhr, jeder hat die gleichen Chancen.

6.) Nach welchen Kriterien wird verfahren, wenn es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt? 

Sollte es zu viele Anmeldungen geben, gibt es ein Losverfahren. Es gibt keine Vorsortierung nach Noten, Wohnort oder Ähnlichem. Es wird geschaut, wie viele Kinder zu viel angemeldet wurden und diese Anzahl wird dann aus allen Anmeldungen ausgelost. Die ausgelosten Schüler*innen erhalten Schulplätze an anderen hannoverschen Gymnasien.

7.) Kann ich mein Kind mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf anmelden?

Sollten sich unter den Anmeldungen Schülerinnen und Schüler befinden, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung behördlich festgestellt wurde, werden diese wie die übrigen Kinder aufgenommen, sofern genügend Schulplätze zur Verfügung stehen. Im Falle eines Losverfahrens werden die Schulplätze derjenigen Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent zu unterrichten sind, in einem gesonderten Lostopf vergeben. Die Anzahl der Schulplätze in diesem gesonderten Lostopf orientiert sich an dem Durchschnittswert der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung des jeweiligen Schuljahrgangs. Die anderen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich zu unterrichten sind, nehmen an dem Losverfahren der übrigen Schülerinnen und Schüler teil.

8.) Habe ich Vorteile, wenn schon Geschwister an der Schule sind?

Ja, Geschwisterkinder erhalten auf jeden Fall einen Platz.

9.) Müssen beide Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung dabei sein? 

Es ist ausreichend, wenn ein Elternteil für die Anmeldung in die Schule kommt. Allerdings benötigen wir in diesen Fällen eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils, damit wir sehen können, dass beide Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung an der Herschelschule einverstanden sind.

10.) Was muss ich beachten, wenn ich alleine das Sorgerecht habe? 

Bitte bringen Sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht mit zur Anmeldung. Dies kann die Geburtsurkunde des Kindes sein, eine Bescheinigung des Jugendamtes (Kommunaler Sozialdienst) oder auch ein Gerichtsbeschluss.

11.) Gibt es Schulbezirksgrenzen wie bei den Grundschulen?

Nein, an weiterführenden Schulen ist die Anmeldung im gesamten Stadtgebiet Hannover möglich. Die wohnortnächste Schule ist somit nicht Ihre zugewiesene bzw. zuständige Schule und Sie können die Schule frei wählen.